Uns ist es gemäß der datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich, Personen ohne deren Einwilligung und ohne eine starke Authentifikation Zugang zu universitären Ressourcen zu ermöglichen. Die Abwicklung dieser Prozesse und die (De-)Provisionierung von anwendungsbezogenen Zugängen ist zudem ein erheblicher Mehraufwand.
Das Regionale Rechenzentrum listet auf seiner Webseite detailliert auf, welchen Prozess Sie für welche Personengruppe anstoßen müssen: Kennung beantragen (RRZ)
Unsere Empfehlung für folgende Fälle:
- Wenn Sie im Rahmen eines Lehrauftrages unterrichten und noch nicht über eine Benutzerkennung verfügen: Kennungen für Lehrbeauftragte (RRZ)
- Sie haben Studierende einer anderen Universität oder Gasthörer: Kurzzeitkennung (RRZ)